Arbeitnehmer, Hotelgast oder Besucher von öffentlichen Gebäuden sollen sicher sein, dass im Gefahrenfall eine Flucht möglich ist.
Rettungswege gewährleisten diese Fluchtmöglichkeit. Türen im Verlauf von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung immer leicht und ohne fremde Hilfe geöffnet werden können. Dies widerspricht aber in der Regel dem Sicherungsbedürfnis des Gebäudebetreibers, da dem Missbrauch von Notausgängen Tür und Tor geöffnet sind. So beispielsweise im Supermarkt, dessen rückwärtige Notausgänge zunächst jedem die Möglichkeit bieten, die Kassen zu umgehen.
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